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Kurz notiert, schnell gelesen Die bibliophile Notiz für Kalenderwoche 33
Lesen am Steuer gefährdet die Verkehrssicherheit, entschied das Zürcher Obergericht, und korrigierte damit einen Entscheid der Vorinstanz. Im Kern ging es darum, ob ein Autofahrer im Bezirk Uster beim Fahren tatsächlich einen Lesestoff auf seinem Lenkrad liegen hatte – wie ein Polizist beobachtete. Zum fraglichen Zeitpunkt war das Auto mit 50 km/h unterwegs. Bei der anschliessenden Kontrolle durch einen informierten Kollegen lag das fragliche Dokument dann auf dem Nebensitz. Das Obergericht liess kein in dubio pro reo zu und verurteilte den Autofahrer wegen Lesens in fahrendem Zustand – oder Fahrens in lesendem Zustand, je nach Optik – zu einer Geldbusse. (bm)
An dieser Stelle präsentieren wir wöchentlich eine bibliophile Notiz. Kalenderwoche 32: Das gute Buch
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